Behältnisse zur Aufbewahrung von Treibladungspulver müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit dem Gefahrensymbol (schwarze, detonierende Bombe auf orange-gelben Untergrund) gekennzeichnet sein. Dieses Gefahrensymbol ist aber nur noch bis zum 31.05.2015 gültig (Übergangsfrist) !!!
Spätestens ab dem 01.06.2015 müssen alle Behältnisse zur Aufbewahrung von Treibladungspulver mit dem neuen Gefahrenpiktogramm (rautenförmiges Gefahrenpiktogramm mit roter Umrandung und explodierender Bombe) nach der europäischen GHS Verordnung gekennzeichnet sein.
Größe: 100 x 100 mm
Material: selbstklebende Folie
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Diesen Artikel haben wir am Montag, 30. Juni 2014 in unseren Katalog aufgenommen.